Rechtsprechung
LG Berlin, 14.01.2015 - 65 S 267/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Duldungspflicht für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen; formelle Wirksamkeit der Modernisierungsankündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.05.2014 - 4 C 426/13
- LG Berlin, 14.01.2015 - 65 S 267/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB
Auszug aus LG Berlin, 14.01.2015 - 65 S 267/14
8 Der mit der Modernisierungsankündigung verfolgte Zweck verlangt allerdings in der Regel nicht, dass jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme in der Ankündigung beschrieben und jede mögliche Auswirkung mitgeteilt wird (vgl. Urteil des BGH vom 28.09.2011 - VIII ZR 242/10, zitiert nach juris).Denn die Verwirklichung des Schutzes des Mieters bei Modernisierungen nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und auf diese Weise den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (vgl. Urteil des BGH vom 28.09.2011 - VIII ZR 242/10, Beschluss des BVerfG vom 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87, jeweils zitiert nach juris).
- BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des …
Auszug aus LG Berlin, 14.01.2015 - 65 S 267/14
(vgl. Urteil des BGH vom 13.2. 2008-VIII ZR 105/07 - NJW 2008, 1218). - BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87
Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen
Auszug aus LG Berlin, 14.01.2015 - 65 S 267/14
Denn die Verwirklichung des Schutzes des Mieters bei Modernisierungen nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und auf diese Weise den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (vgl. Urteil des BGH vom 28.09.2011 - VIII ZR 242/10, Beschluss des BVerfG vom 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87, jeweils zitiert nach juris).
- LG Berlin, 08.03.2013 - 63 S 267/12
Modernisierung ist drei Monate vorher detailliert anzukündigen!
Auszug aus LG Berlin, 14.01.2015 - 65 S 267/14
Die Ankündigung stellt jedoch eine hinreichende Beurteilungsgrundlage dar, wenn die jeweilige Mieterhöhung berechenbar ist (vgl. Urteil des LG Berlin vom 08.03.2013 - 63 S 267/12 - zitiert nach juris). - LG Berlin, 04.12.2012 - 63 S 220/12
Modernisierung: Vermieter muss Energieeinsparung konkret nachweisen!
Auszug aus LG Berlin, 14.01.2015 - 65 S 267/14
Denn die Umstellung von einer dezentralen auf eine zentrale Warmwasserversorgung kann nicht nur mit energetischen Vorteilen aufgrund der zentralen Erwärmung, sondern auch mit Bereitstellungs- und Vorhaltungsverlusten sowie mit Verteilungsverlusten aufgrund des erforderlichen Verteilungsnetzes verbunden sein (vgl. Urteil des LG Berlin - 63 S 220/12 - vom 04.12.2012, zitiert nach juris). - LG Berlin, 23.08.2012 - 67 S 416/12
Auszug aus LG Berlin, 14.01.2015 - 65 S 267/14
Der Informationszweck der Ankündigung gebietet es, dass der Vermieter die zu erwartende Mieterhöhung auf die einzelnen Gewerke in der Ankündigung aufschlüsselt (vgl. z. Bsp. Urteil des LG Berlin vom 23.08.2012 - 67 S 416/12 - zitiert nach Juris).
- LG Berlin, 10.10.2019 - 65 S 107/19
Wohnraummiete in Berlin: Vereinbarkeit der Mietenbegrenzungsverordnung mit der …
Als nachhaltige Gebrauchswerterhöhung der Mietsache stellt sich auch die zusätzliche Steckdose am Waschbecken dar (LG Berlin, Urt. v. 14.01.2015 - 65 S 267/14 - n.v.); die Kammer schätzt den Kostenaufwand (Material und Einbau) gemäß § 287 Abs. 1, 2 ZPO auf 150, 00 ?. - LG Bremen, 21.02.2019 - 2 S 159/18
Welche Anforderungen sind an die Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme zu …
Denn die Umstellung von einer dezentralen auf eine zentrale Versorgung mit Heizenergie und Warmwasser kann neben energetischen Vorteilen wegen der zentralen Erwärmung auch mit Bereitstellungs- und Vorhaltungssowie Verteilungsverlusten wegen des erforderlichen Verteilungsnetzes verbunden sein (vgl. LG Berlin, Urteil vom 14. Januar 2015 - 65 S 267/14). - LG Berlin, 23.05.2019 - 65 S 25/18
Mietpreisbremse in Berlin: Anforderungen an eine umfassende Modernisierung; …
Eine Erweiterung der Kapazität bzw. der Versorgung trägt der Beklagte nicht vor (anders der Sachverhalt, der der in Bezug genommenen Entscheidung v. 14.01.2015 - 65 S 267/14, juris zugrunde lag; es wurden u.a. erstmals Warmwasserleitungen hergestellt) entsprechende Verbesserungen lassen sich auch nicht der in Bezug genommenen Rechnung entnehmen.